Betriebskostenabrechnung

Die jährliche Abrechnung mit den Mietern wird immer komplizierter. In kurzen Abständen gibt es neue gesetzliche Regelungen, Urteile zur Kostenabrechnung und zu beachtende Neuregelung zur Umlagefähigkeit der für eine Immobilie anfallenden Kosten.
Für den Vermieter ist das nicht mehr so einfach nebenbei zu erledigen.

Wir nehmen Ihnen diese Arbeit gern ab.

Durch die tägliche Arbeit rund um Immobilien müssen wir immer auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung sein und das insbesondere bei den Betriebskostenabrechnungen.

Lassen Sie sich doch einfach von uns beraten und geben Sie „Ihre Hausabrechnung“ in unsere Hände.

Schritte unserer der Betriebskostenabrechnung:

  1. Objekt- und Mieterstammdaten
    Erfassung aller für die Betriebskostenabrechnung relevanter Objekt- und Mieterdaten aus den Mietverträgen und den Objektunterlagen
  2. Kostenzusammenstellung
    Zusammenstellung aller Abrechnungskosten, Abgrenzung des Abrechnungszeitraumes und Vorbereitung der Daten für die Heizkostenabrechnungsfirma; auf Wunsch Vermittlung einer Heizkostenabrechnungsfirma
  3. Mieterabrechnung
    Zusammenstellung der Kosten für die einzelnen Mieter, Anrechnung der geleisteten Vorauszahlungen, Zusendung der Abrechnung, Bearbeitung von eventuellen Einsprüchen

Die Abrechnung erfolgt mit Hilfe eines branchenspezifischen Abrechnungsprogramms. Wir erstellen auch Hausabrechnungen für gemischt genutzte Objekte (Wohnungen und Gewerbe).