Wohnhausverwaltung

Wir sehen unsere Aufgabe darin, Ihnen alle Pflichten rund um die Verwaltung Ihres Hauses, Ihrer Mietwohnung, Ihres Gewerbeobjektes abzunehmen.
Zur kompletten Objektverwaltung gehören die kaufmännische und die technische Verwaltung.

Die kaufmännische Verwaltung umfasst:

  • Einziehen der Mieten sowie der Betriebs- und Nebenkosten auf gesonderte Fremdgeldkonten, Überwachung der Mietzahlungen
  • Erstellen der Betriebskostenabrechnungen für die Mieter
  • jährliche Endabrechnung als Ergebnis einer kaufmännischen Buchhaltung mit getrennten Einnahme- und Ausgabekonten je Kostenart, Aufbereitung für die Steuererklärung
  • Anpassung der Mieten an die Marktsituation, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften
  • pünktliche Abführung aller zu leistenden Zahlungen und Überprüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit
  • Abschließen, Überprüfen und Kündigen von Wartungs-, Lieferanten- und Dienstleistungsverträgen (einschließlich Versicherungen)
  • Einstellung und Kontrolle von Hausbetreuungspersonal
  • Aufstellung einer Hausordnung und Kontrolle der Einhaltung
  • auf Wunsch Wiedervermietung von leerstehenden Wohnungen, Gewerbeeinheiten, einschließlich Mietvertragsabschluss
  • bei Aus- und Einzug von Mietern Abnahme bzw. Übergabe der Mieteinheiten mit Protokoll

Die kaufmännische Verwaltung wird mit einem branchenspezifischen Hausverwaltungs-Computerprogramm durchgeführt.

Zur technischen Verwaltung gehören folgende Aufgaben:

  • regelmäßige technische Kontrollen zur Werterhaltung der Immobilie, hierzu gehört auch die Einhaltung notwendiger Überprüfungsintervalle, z.B. für Heiz- und Lüftungsanlagen oder TÜV-Prüfungen für Aufzüge
  • Beratung über Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedarf bzw. Modernisierungsvorhaben, einschließlich der notwendigen Ausschreibungen und Auftragsvergaben (wenn erforderlich in Zusammenarbeit mit Architekten), z.B. erforderliche Erneuerungen von Dacheindeckungen, Fassadenanstrichen oder Putzreparaturen
  • Beauftragung von Fremdhandwerkern mit der Beseitigung von Schäden und Überwachung aller durchgeführten Baumaßnahmen mit Termin-, Aufmaß- und Rechnungskontrolle; bei Versicherungsschäden Abwicklung der Formalitäten
  • Überwachung von Wartungen, Lieferungen und Dienstleistungen, z.B. Gartenpflege, Baumschnitt, Winterdienst, Hausmeisterdienste

Natürlich bestimmt der Immobilienbesitzer, ob die Verwaltung weitgehend selbständig tätig ist oder ob und in welchem Umfang er selbst im Einzelnen Einfluss nehmen möchte.