Aktuelles & Angebote
Wohneigentumsverwaltung
Zu unseren Grundleistungen gehören die unabdingbaren, in den §§ 27 und 28 des WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.
Dazu gehören insbesondere:
- Wirtschaftsplan
Aufstellen eines Wirtschaftsplanes für jedes Kalenderjahr in Form von Einzelwirtschaftsplänen je Sondereigentum einschließlich Ausweis der Verteilung je Kostenart - Jahresabrechnung
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Hausgeldeinnahmen und Kosten als Gesamt- und Einzelabrechnung für jedes Sondereigentum - Eigentümerversammlung
Einladung und Durchführung einer Jahresversammlung einschließlich der dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten - Ganzjährige Beratung
Der Eigentümergemeinschaft und dem Verwaltungsbeirat steht die Verwaltung zur Lösung der gemeinschaftlichen Belange ständig zur Verfügung - Hausordnung
Die Hausordnung wird von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet und später überwacht - Verträge für die Gemeinschaft
Abschließen, Überprüfen und Kündigen von Wartungs-, Lieferanten- und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft - Überwachung der Dienstkräfte
Betreuen, Überwachen und Beraten des Hausmeisters und anderer Dienstkräfte der Eigentümergemeinschaft - Geldverwaltung
Einrichten und Führen von Bankkonten der Eigentümergemeinschaft (Girokonto und Rücklagekonto). Führung der Konten als offene Treuhandkonten außerhalb unseres Vermögens - Buchführung
Einrichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäßen kaufmännisch geführten Buchhaltung nach den Bestimmungen des Wohneigentumsgesetzes bzw. der jeweiligen Gemeinschaftsordnung, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft - Technische Kontrollen
Technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch kontinuierliche Begehung des Gesamtobjektes. Die Kontrollen sind Basis für die Planung der Instandsetzungen und Instandhaltungen - Ausschreibungen
Erstellung von Ausschreibungen von routinemäßigen Instandhaltungsmaßnahmen mit bekannten Maßen - Beratung zur Auftragsvergabe
Beratung bei der Auswahl der technischen Lösungen und Auftragsvergabe einschließlich Preisverhandlungen - Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen
Einleitung von Sofortmaßnahmen in Havariefällen, wie z.B. Rohrbrüche, Brand- und Sturmschäden. Bei Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum Regulierung mit der entsprechenden Versicherung, Klärung der sachlichen Zuständigkeit bei Schäden am Sondereigentum - Sicherheitseinrichtungen
Veranlassung der Überwachung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute, z.B. Heizanlagenüberprüfungen, Prüfung von Brandschutz und -Blitzschutzanlagen, TÜV-Prüfungen an Aufzügen, Lüftungsanlagen etc.
Auf Wunsch übernehmen wir natürlich auch die Sondereigentumsverwaltung Ihrer Eigentumswohnung.