Wohneigentumsverwaltung

Zu unseren Grundleistungen gehören die unabdingbaren, in den §§ 27 und 28 des WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.

Dazu gehören insbesondere:

  1. Wirtschaftsplan
    Aufstellen eines Wirtschaftsplanes für jedes Kalenderjahr in Form von Einzelwirtschaftsplänen je Sondereigentum einschließlich Ausweis der Verteilung je Kostenart
  2. Jahresabrechnung
    Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Hausgeldeinnahmen und Kosten als Gesamt- und Einzelabrechnung für jedes Sondereigentum
  3. Eigentümerversammlung
    Einladung und Durchführung einer Jahresversammlung einschließlich der dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten
  4. Ganzjährige Beratung
    Der Eigentümergemeinschaft und dem Verwaltungsbeirat steht die Verwaltung zur Lösung der gemeinschaftlichen Belange ständig zur Verfügung
  5. Hausordnung
    Die Hausordnung wird von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet und später überwacht
  6. Verträge für die Gemeinschaft
    Abschließen, Überprüfen und Kündigen von Wartungs-, Lieferanten- und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft
  7. Überwachung der Dienstkräfte
    Betreuen, Überwachen und Beraten des Hausmeisters und anderer Dienstkräfte der Eigentümergemeinschaft
  8. Geldverwaltung
    Einrichten und Führen von Bankkonten der Eigentümergemeinschaft (Girokonto und Rücklagekonto). Führung der Konten als offene Treuhandkonten außerhalb unseres Vermögens
  9. Buchführung
    Einrichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäßen kaufmännisch geführten Buchhaltung nach den Bestimmungen des Wohneigentumsgesetzes bzw. der jeweiligen Gemeinschaftsordnung, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft
  10. Technische Kontrollen
    Technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch kontinuierliche Begehung des Gesamtobjektes. Die Kontrollen sind Basis für die Planung der Instandsetzungen und Instandhaltungen
  11. Ausschreibungen
    Erstellung von Ausschreibungen von routinemäßigen Instandhaltungsmaßnahmen mit bekannten Maßen
  12. Beratung zur Auftragsvergabe
    Beratung bei der Auswahl der technischen Lösungen und Auftragsvergabe einschließlich Preisverhandlungen
  13. Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen
    Einleitung von Sofortmaßnahmen in Havariefällen, wie z.B. Rohrbrüche, Brand- und Sturmschäden. Bei Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum Regulierung mit der entsprechenden Versicherung, Klärung der sachlichen Zuständigkeit bei Schäden am Sondereigentum
  14. Sicherheitseinrichtungen
    Veranlassung der Überwachung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute, z.B. Heizanlagenüberprüfungen, Prüfung von Brandschutz und -Blitzschutzanlagen, TÜV-Prüfungen an Aufzügen, Lüftungsanlagen etc.

Auf Wunsch übernehmen wir natürlich auch die Sondereigentumsverwaltung Ihrer Eigentumswohnung.